Digitales Indirekteinleiterkataster

Häufig gestellte Fragen

Die Abfrage basiert auf Grundlage vorhandener Gewerbelisten. Die Gewerbelisten sind nicht immer tagesaktuell, sodass auch ehemalige Gewerbetreibende abgefragt werden können. Sobald Sie kein Gewerbe mehr betreiben, öffnen Sie mit Hilfe des Unternehmenscodes Ihren persönlichen Fragebogen und wählen anschließend in der Überschrift das Feld „Dieses Gewerbe bzw. diese Betriebsstätte wird nicht mehr betrieben“ aus. Danach ist die Abfrage für Sie abgeschlossen.

Die Abfrage basiert auf Grundlage vorhandener Gewerbelisten. Die Gewerbelisten beschreiben nicht immer die direkte Tätigkeit Ihres Betriebes. Durch das Vorsichtsprinzip werden alle Gewerbetreibenden angeschrieben, deren Tätigkeitsbeschreibung gemäß Gewerbeliste in der Vorkategorisierung nicht eindeutig beurteilt werden konnten. Füllen Sie den Fragebogen mit Hilfe des Unternehmenscodes aus. Sobald Sie kein relevanter Indirekteinleiter sind, werden Sie Ihren persönlichen Fragebogen innerhalb von 2 Minuten ausgefüllt haben.

Als Indirekteinleiter werden alle Gewerbe- und Industriebetriebe bezeichnet, deren betriebliches Abwasser nicht direkt, sondern über den Umweg einer öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation und Kläranlage) in ein Gewässer eingeleitet wird. Hierzu zählen auch Abwässer, die bspw. durch Abscheidereinrichtungen in ein öffentliches Kanalnetz eingeleitet werden.

Häusliches Schmutzwasser ist ausschließlich Wasser aus Waschräumen, Waschbecken, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen.

Nicht häusliches Abwasser sind Prozessabwasser aus Gewerbebetrieben. Dies können unter anderem Abwässer aus Reinigungs-, Zubereitungs-, Herstellungsprozessen, etc. sein.

Das Indirekteinleiterkataster ist ein Verzeichnis derjenigen Betriebe einer Gemeinde, die aufgrund der innerbetrieblich verwendeten Stoffe einen erheblichen Einfluss auf das öffentliche Entwässerungsnetz und auf die Kläranlage ausüben könnten.

UNITECHNICS ist ein Ingenieurbüro mit mehreren Standorten in Deutschland und betreut in dieser Thematik Ihren Kanalnetzbetreiber.

Es existieren landesweite Indirekteinleiterverodnungen. Je nach Bundesland beschreibt diese Verordnung die Anforderungen an die Einleitung bzw. Einbringung von Abwasser in öffentliche oder private Abwasseranlagen zur Beseitigung von gewerblichem, nicht häuslichem Abwasser.

Die Betreiber von Kanalisationen bzw. Entwässerungsnetzen sollen die Einleitungen Dritter in Ihrem Einzugsgebiet durch regelmäßige Untersuchungen überwachen, soweit von den Einleitungen besondere Gefährdungen der Umwelt oder Beeinträchtigungen des Betriebes von Kanalnetz und Kläranlage zu erwarten sind.